Michael Wihan erfindet die Marke „MAKAvA“ für ein wirkungsvolles Getränk (BEWEiS: Bestätigung Andreas Hartl, der neben ihm saß). ANHANG: 2001-2020-Bestätigung-Andreas-Hartl.jpg, Original bei Andreas Hartl
Kategorie: FAKT
2004: Firmengründung
Michael Wihan gründet 2004 ein Einzelunternehmen für MAKAvA namens „MAKAvA Enterprises -Michael F. J. Wihan“. GEWERBE IST: PRODUKTION ALKOHOLFREiER GETRÄNKE 🙂 Beweis: ANHANG: 2004-11-18 Auszug aus dem Gewerberegister – Michael Wihan – Produktion alkoholfreier Getränke
2006: Registrierung der Wortmarke Europa
Michael Meldet die Wortmarke MAKAvA am, 2. Februar an. Er bezahlt diese als selbstständiger. Beweis: DATENBANK OAMi. ANHANG: ! 2006_Wortmarke-MAKAvA_Beglaubigte-Kopie-des-Antragsformulars.pdf
2009: WortBildmarke registrierung
Michael Wihan meldet die Wort/Bildmarke MAKAvA am 24. September beim Europäischen Patentamt EUIPO an und bezahlt diese als Selbstständiger. Das Logo ist bereits die lachende Sonne, die Michael selbst gezeichnet hat (dies schwöre ich hiermit). Beweis: ANHANG: ! 2009_09-24_Beglaubigte-Kopie-des-Antragsformulars_WortBildMarke-MAKAvA.pdf
2010 MarkenVertrag von Wihan an Karlsson
Wihan setzt einen Markenvertrag mit Karlsson auf. Es ist eindeutig ersichtlich, dass Wihan die Marken nach so vielen Jahren NICHT einfach in die GesbR legt, sondern diese ÜBER IHN in der GesbR verwendet werden DÜRFEN! Beweis: ANHANG: 2010-Markenvertrag-eins-von-Wihan-an-Karlsson. Original bei Michael Wihan.